Datenschutz schützt auch Sie!

Hohe Bußgelder, wirtschaftliche Schäden, Daten- und Imageverlust müssen nicht sein!
Sichern Sie Ihre Kunden, Ihre Daten und sich selbst ab.

Die Reform des EU-Datenschutzrechts (DS-GVO) wirft ihre Schatten für die Auftragsverarbeitung, die zukünftige Datenschutzaufsicht und die Durchsetzung und Sanktionierung der neuen Regelung voraus. Dies hat auch Auswirkungen auf den Datenschutz bei freien Berufen. Ebenso die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und die Safe Harbour-Entscheidung des EuGH sorgen für großes Aufsehen. Auch die Urteile des BAG zu Videoaufnahmen von Arbeitnehmern sind beachtlich.

IT-Systeme bilden inzwischen fast alle Prozesse einer Unternehmung ab. Deswegen müssen sie mit hoher Relevanz und Priorität in den Blickpunkt des Datenschutzes gestellt werden.

Die Daten werden nicht mehr nur in einem, sondern in verschiedenen ERP-Systemen gespeichert. Es werden hochsensible Daten in allen IT-Systemen verarbeitet und es existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten, in diesen komplexen Systemen auf die personenbezogenen Daten zuzugreifen.

Der „Datenschützer und IT-Sicherheitsexperte“ hat die Aufgabe, die Wahrung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz zu prüfen und sicherzustellen. Hier kommen noch weitere Aufgaben auf den betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu. Auch wird sich der Bußgeldkatalog von jetzt 50.000,00 bis 300.000,00 € auf dann bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes erhöhen.

Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie vorgehen müssen, um den ordnungsgemäßen Einsatz gemäß BDSG von z. B. ERP-Systemen in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, ohne teure interne Strukturen bereitstellen zu müssen.

Handeln Sie jetzt!

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen dazu, einen Datenschutzbeauftragten für die Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen bereitzustellen.

Wir informieren und beraten Sie auch hier, wie Sie Datenschutz einhalten, OHNE interne, neue Personal-Strukturen schaffen zu müssen.

Ab wann wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte unerlässlich?

Datenschutz/IT-Sicherheit ist in allen Betrieben wichtig, unabhängig der Betriebsgröße.

Betriebsgröße Betriebliche Grundlagen Datenschutzbeauftragter (DSB) verpflichtend?
0 - 9 Mitarbeiter Personenbezogene, sensible Daten, wie Herkunft, Religion und weitere private Daten Ja
ab 10 Mitarbeiter Wenn personenbezogene Daten automatisiert, über die EDV verarbeitet werden Ja
ab 20 Mitarbeiter Nutzung personenbezogener Daten, unabhängig der Verarbeitung (Papierakten, EDV usw.) Ja

     

Externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) – Vorteile

Damit Sie der Zukunft gelassen entgegenblicken können und rechtskonform aufgestellt sind, ist es sinnvoll, einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Wir arbeiten mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen, der seit mehr als zehn Jahren in diversen Unternehmen und unterschiedlichen Branchen für die Einhaltung und Umsetzung des bestehenden Bundesdatenschutzgesetzes sorgt.

Ihre Vorteile:

  • Vorhandene Fachkunde / hohe fachliche Qualifikation
  • Erfahrung aus anderen Unternehmen, praxisnahe Lösungen
  • Geringere Kosten als interne Ausbildung von Mitarbeitern
    • Hinweis: Der interne Datenschutzbeauftragte unterliegt dem besonderen Kündigungsschutz
  • Ständige Kontrolle in Bezug auf Datenschutz
  • Vorhandene Mehrfachqualifikation: Datenschutz, Recht und IT
  • Beratung bei der Einführung neuer Prozesse

Unser Angebot für Sie:

  • Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Sicherheitskonzepten
  • Vorabkontrolle der eingesetzten Verfahren
  • Prüfung und Erstellung von Verfahrensverzeichnissen gemäß BDSG
  • Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeitern
  • Bearbeitung von Anfragen der Datenschutzbehörden und Betroffener

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