Datenschutz schützt auch Sie!

Hohe Bußgelder, wirtschaftliche Schäden, Daten- und Imageverlust müssen nicht sein. 

Sichern Sie Ihre Kunden, Ihre Daten und sich selbst ab.

Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regelt u. ]a. die Auftragsverarbeitung, die zukünftige Datenschutzaufsicht und zudem die Durchsetzung der Gesetze.

IT-Systeme müssen mit hoher Priorität in den Blickpunkt des Datenschutzes gestellt werden. Schließlich existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten, auf personenbezogene Daten zuzugreifen.

Hier verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen dazu, sofort tätig zu werden!

Um den umfangreichen Anforderungen gerecht werden zu können, muss laut Gesetz ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) ernannt werden.

Ab wann wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte zur Pflicht?

Betriebsgröße Betriebliche Grundlagen DSB verpflichtend?
0 - 9 Mitarbeiter Wenn personenbezogene, sensible Daten, wie Herkunft, Religion und weitere private Daten verarbeitet werden Ja
ab 10 Mitarbeiter Wenn personenbezogene Daten automatisiert über die EDV verarbeitet werden Ja
ab 20 Mitarbeiter Nutzung personenbezogener Daten, unabhängig der Verarbeitung (Papierakten, EDV usw.) Ja

Die optimale Lösung: Unser externer betrieblicher Datenschutz- beauftragter für Ihr Unternehmen

  • Wirtschaftliche und zielorientierte Softwarelösungen
  • Zukunftsorientierte, aufeinander abgestimmte Software-Kompositionen
  • Branchenübergreifendes Know-How
  • Schnelle Reaktionszeiten
  • Individuelle, zielgerichtete Softwareentwicklung
  • Nachhaltige Steigerung der Produktivität

Ihre Vorteile:

  • Keine kostspieligen, neuen, internen Personal-Strukturen nötig
  • Hohe Fachkunde / Vorhandene Mehrfachqualifikation für Datenschutz, Recht und IT
  • Praxiserprobte Lösungen
  • Geringere Kosten als interne Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
  • Ständige Kontrolle der Aktualität
  • Beratung bei der Einführung neuer Prozesse

Unser Angebot für Sie:

  • Entwicklung, Erweiterung und Prüfung von Sicherheits- und Datenschutzkonzepten
  • Vorabkontrolle der eingesetzten Verfahren
  • Prüfung und Erstellung von Verfahrensverzeichnissen gemäß BDSG
  • Schulungen und Sensibilisierung von Mitarbeitern
  • Bearbeitung von Anfragen der Datenschutzbehörden und Betroffener


Sprechen Sie uns an - Wir beraten Sie gerne!

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